Outsourcing

DORA - Digital Operational Resilience Act: Ein einfacher Überblick

Die VERORDNUNG (EU) 2022/2554 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2022 über die digitale operationale Resilienz ist lange diskutiert und immer wieder angepasst worden. Seit dem 16. Januar 2023 ist sie nun durch Unternehmen im Finanzsektor und deren IT-Dienstleister zu berücksichtigen bzw. entsprechend umzusetzen - und die Uhr tickt. Es sind nur noch 18 Monate Zeit, bis Anfang 2025 die Umsetzungsfrist endet und die Anforderungen vollumfänglich umzusetzen sind.

Die Zielsetzung der Europäischen Kommission besteht darin, einen gesetzlichen Rahmen für das Management von Cybersicherheits- und IKT-Risiken auf den Finanzmärkten zu schaffen. Schwerpunkt dabei ist die Sicherstellung der Aufrechterhaltung eines widerstandsfähigen Betriebs im Falle einer schwerwiegenden Betriebsunterbrechung. Somit soll eine Gefährdung der Sicherheit des Netzes und der Informationssysteme verhindert werden.

Compliance Starthilfe für die Umsetzung der EBA Leitlinie 2019/02 zu Auslagerungen

Scrreenshot und Link zum downloadDie neue Leitlinie „EBA/GL/2019/02 zu Auslagerungen“ ist im Februar 2019 erschienen. Sie löst die bestehenden Richtlinien Committee of European Banking Supervisors (CEBS) zum Outsourcing vom 14. Dezember 2006 und die Empfehlungen der EBA zum Outsourcing an Cloud-Dienstleister ab. Die Leitlinie trat zum 30.09.2019 in Kraft und umfasst alle zu diesem Datum und danach geschlossenen, zur Prüfung und zur Änderung finalisierten externen Dienstleistungen. Darüber hinaus müssen bereits bestehende Auslagerungsvereinbarungen neu verifiziert und an die neuen Anforderungen angepasst werden. Je nach Einzelfall kann auf Basis der angegebenen Übergangsregelung eine Umsetzung mit der Deadline zum 31.12.2021 erfolgen.

Outsourcing: Berücksichtigung der Risiken und Kontrollen ausgelagerter Funktionen und Dienstleistungen im eigenen Governance-System

Governance-System in Versicherungsunternehmen gemäß Solvency II:
Berücksichtigung der Risiken und Kontrollen ausgelagerter Funktionen und Dienstleistungen im eigenen Governance-System

Ausgelagerte Funktionen und Dienstleistungen sind gängige Praxis und umfassen beispielsweise Archivierungsprozesse, Inkasso oder die IT. Dabei verlässt sich das auslagernde Unternehmen in der Regel darauf, dass die Prozesse ordnungsgemäß durchgeführt werden. In der Regel werden das Endergebnis bzw. die vereinbarten Service Level Agreements geprüft und auf Basis dessen der Dienstleister beurteilt. Aber die Sicherheit, dass hinter den verschlossenen Türen des Dienstleisters eine ordnungsmäßige Verarbeitung stattfindet, kann ohne weiteren Aufwand nicht erlangt werden.

Die folgenden Punkte sind u.a. an die Solvency-II-Anforderungen angelehnt (können aber branchenübergreifend angewendet werden) und sollen einen kurzen exemplarischen Überblick darüber geben, welche Themen in Verbindung mit dem Thema Outsourcing bedacht werden sollten und welche Möglichkeiten es geben kann, um sich über den Status quo der Risiken und Kontrollen beim Dienstleister zu informieren:

Vertragliche Regelung des Auskunftsrechts

Die Verträge mit den Dienstleistern sollten ein Auskunfts- und Prüfungsrecht beinhalten. Es kann geregelt werden, auf welche Art und Weise das ausgliedernde Unternehmen sich diese Auskunft einholen kann. Eine der effektivsten Regelungen ist die, dass die eigene Revision die relevanten Prozesse beim Dienstleister prüfen darf. Neben dem Auskunftsrecht, sollte u.U. auch ein Weisungsrecht verankert werden, auf dieses in diesem Artikel jedoch nicht weiter eingegangen wird.

Prüfungsstandard für Outsourcing – Service Organization Control Report

Service Organization Control (SOC) Berichte, auch bekannt als SOC 1, SOC 2, und SOC 3 Berichte, sind übergreifende Rahmenwerke (frameworks), die das amerikanische Institut für Wirtschaftsprüfer (AICPA) de facto als Standard zur Verfügung stellt, um Dienstleister bzw. Serviceorganisationen nach festgesetzten Regeln zu prüfen/zu auditieren. Zielsetzung ist es, eine transparente, unabhängige und vor allem vergleichbare Prüf-/Auditberichte zu ermöglichen.

Übersicht SOC1, SOC 2, SOC 3