Die Umsetzung der Anforderungen aus der PSD2 prägt derzeit die Projektlandschaft der Zahlungsdienstleister. Während das Zivilrecht (größtenteils) Anfang 2018 zur Anwendung kommt, haben sich die Institute aufgrund von Fristverschiebungen und der Abhängigkeit von EBA-Veröffentlichungen etwas Zeit in der Umsetzung von einzelnen Teilen des Aufsichtsrechts verschafft.
Dennoch: Obwohl einige Zieltermine für umfangreiche Themen in der Zukunft liegen, empfiehlt es sich, sich für die Interne Revision bereits jetzt mit der Thematik zu befassen, die Änderungen im Zahlungsverkehr einzuplanen und ggf. mit Prüfungen zu starten oder in Form von Projektberatung zu unterstützen. Z.B. kann die Umsetzung der MaSI (Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen) geprüft werden, da diese sich als Vorbote der PSD2 darin in Teilen wiederfindet. Zeitnah kann auch die Umsetzung des (PSD2-)Meldeprozesses an die Aufsicht oder die Umsetzung des Zivilrechts (u.a. Durchführung von Zahlungen, Entgelte, Haftungsfragen) überprüft werden, da die Änderungen Anpassungen in den Prozessen erfordern (vgl. z.B. BGB §675y Absatz 3-5 – verspätete Ausführung und Nachforschung bei Angabe falscher IBAN).