Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – (noch) kein Thema für KMU?
Kleine und mittlere Unternehmen sind bereits jetzt mittelbar von den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) betroffen. Sie sind selbst Teil der Lieferkette und unterhalten Vertragsbeziehungen zu Unternehmen, die zur Umsetzung des LkSG verpflichtet sind.
Damit die aktuell primär betroffenen größeren Unternehmen den Pflichten des LkSG nachkommen können, benötigen sie die Unterstützung ihrer Zulieferer, darunter auch viele KMU, auf allen Ebenen der nationalen und internationalen Lieferkette. Diese müssen ihre Compliance-Informationen wie zum Beispiel die Einhaltung von Umweltstandards, Menschenrechtsverletzungen, oder Angaben zu ihren eigenen (Sub-)Lieferanten möglichst effizient sammeln und zur Verfügung stellen. Dies kommt auch langfristig der Bindung zum Kunden bzw. Vertragspartner zugute.