Komplexe Welt: Wir hatten (und haben noch) ein Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das bis Mai 2018 vollständig in Kraft ist. Jetzt kommt aber die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), die für uns unmittelbar Gesetzescharakter hat und insofern nicht in nationales Recht umzusetzen ist.
Die EU-Verordnung läßt aber Spielraum (und Notwendigkeiten) für nationale Anpassungen. Diese werden bei uns im BDSG (neu) umgesetzt. Wer sich also mit den neuen Vorschriften auseinandersetzen möchte, kommt nicht umhin, die EU-Verordnung in Kombination mit dem BDSG (neu) zu lesen. Als Interpretationshilfe sind der EU-DSGVO noch die ausführlichen Erwägungsgründe mitgegeben, die sehr hilfreich sind.
Um dem Leser hier eine Hilfestellung zu bieten und zu erkennen, welche Regelungen wie miteinander korrespondieren, haben wir eine kleine Synopse erstellt, die versucht, die Zusammenhänge darzustellen. Die einzelnen Themen sind über Links mit den Originaltexten verbunden und können so leicht eingesehen werden.
Wir nutzen hierfür die schöne Aufbereitung von https://dsgvo-gesetz.de als Ziel der Links.
Über Rückmeldungen oder Feedback freuen wir uns! Melden Sie sich gern bei martin.heinzel@compliance-net.com
Bitte beachten Sie, dass die Tabelle ledigich eine Hilfestellung sein kann und wir keine Haftung oder Gewährleistung übernehmen. Im konkreten Einzelfall müssen geeignete Recherchen betrieben und Maßnahmen definiert werden.