Die Bundesregierung hat Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung für Unternehmen mit mehrheitlicher Beteiligung des Bundes verabschiedet. Dieser Public Corporate Governance Kodex soll regelmäßig geprüft und an aktuelle Bedürfnisse angepasst werden. Er richtet sich verbindlich an Unternehmen in privater Rechtsform mit mehrheitlicher Beteiligung des Bundes und ist nicht an die Rechtsform gebunden. Es handelt sich nicht um ein Gesetz, jedoch soll der bislang bewährte Grundsatz "comply or explain" auch hier Anwendung finden. Grundsätzlich ist der Gültigkeitsbereich weit gefasst und lediglich bei börsennotierten Unternehmen ausdrücklich zugunsten der bereits bestehenden Regelungen (einschließlich des Corporate Governance Kodex) abgegrenzt.
Die zugehörige Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz findet sich hier (Link veraltet).
Der Public Corporate Governance Kodex ist hier abgelegt.
Die Regelungen und Vorschläge lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- explizite Formulierung der Aufgaben und des Zusammenwirkens der Anteilseigner
- Informationsversorgung und Verantwortlichkeit des Überwachungsorgans mit konkreter Ausführung des Gegenstands der Überwachung
- fachliche Eignung der Mitglieder des Überwachungsorgans und Entscheidungskompetenz
- Haftung der Mitglieder der Geschäftsleitung und des Überwachungsorgans
- Regelungen zur D&O Versicherung sowie zur Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung
- Erläuterungen und Konkretisierung zur Vermeidung von Interessenskonflikten
- Verpflichtung der Geschäftsleitung für ein angemessenes Risikomanagement/-controlling
- Transparenz durch Offenlegung von Informationen in der Unternehmenberichterstattung (Corporate Governance Bericht, Vergütung, Veröffentlichung der Berichterstattung im Internet)
- Jahresabschlüsse werden (soweit keine Regelungen oder Zweckmäßigkeitserwägungen entgegenstehen) nach den Regelungen für große Kapitalgesellschaften erstellt und geprüft.
- Veröffentlichung einer Liste der wesentlichen Beteiligungen
- Anhangsangaben zu Beziehungen mit Anteilseignern, soweit diese als nahestehende Personen zu qualifizieren sind
- Auftragserteilung an den Abschlussprüfer durch das Überwachungsorgan, Berichtspflichten und Unabhängigkeit des Prüfers
Die dargestellten Regelungen verdeutlichen die Priorität, die die Regierung der Transparenz und Corporate Governance zumisst. Ergänzend sind in diesem Dokument auch Hinweise für gute Beteiligungsführung bei Bundesunternehmen enthalten sowie Berufungsrichtlinien, die die Berufung von Personen in Überwachungsorgane sowie die Geschäftsführung/den Vorstand von Beteiligungsunternehmen betreffen.
Jedes betroffene Unternehmen sowie Mitglied von Aufsichtsorganen ist demnach gut beraten, diese Grundsätze auf Anwendbarkeit und Handlungsbedarf zu untersuchen.
Insbesondere bei der Berichterstattung an das Überwachungsorgan stehen auch Risikomanagement und Maßnahmen zur Korruptionsprävention sowie der "Compliance" im Fokus. "Compliance" umfasst gemäß den Erläuterungen alle Maßnahmen, die gewährleisten sollen, dass das Unternehmen, die Geschäftsleitung und auch die Mitarbeiter im Einklang mit Recht und Gesetz stehen. Hier ist einiger Interpretationsspielraum gegeben, wie dies in pragmatischer Weise zu erfolgen hat; jedoch ist klar, dass die Berichterstattung an sich eine Auseinandersetzung mit diesen Fragestellungen erfordert. Eine Beschränkung auf bestimmte Rechtsformen oder Größenklassen von Unternehmen ist hier nicht vorgenommen.
Für Fragen zur Umsetzung wenden Sie sich gern an uns. Wir vermitteln Ihnen unverbindlich einen qualifizierten Gesprächspartner.