Dieser Artikel wird in vier Teilen präsentiert und wird Ihnen einen schnellen, vereinfachten und vor allem verständlichen Einblick in eine durchaus sehr komplexe und überaus umfangreiche Thematik geben.
Teil 1 BCM – Ein Einblick
Teil 2 BCM – Nur ein weiterer Begriff im Unternehmen
Teil 3 BCM – Vorschlag zum Vorgehen für die Implementierung
Teil 4 BCM – Die Kontrolle behalten
BCM – Ein Einblick
Das 21. Jahrhundert ist durch die Globalisierung und den immer härter werdenden Wettbewerb als auch einen ständigen Kostendruck gekennzeichnet. Zudem erlauben es wirtschaftliche Verflechtungen nicht, Unterbrechungen von Geschäftsprozessen in größerem Umfang unvorbereitet zu gewähren. Ferner ist durch die Zusammenhänge in den Produktionsketten die Abhängigkeit der Unternehmen untereinander als auch innerhalb der Unternehmen von reibungslos funktionierenden Geschäftsprozessen extrem hoch. Dies gilt für Unternehmen aller Branchen, Größenordnungen und Rechtsformen. Das haben die jüngsten Katastrophen und Krisen belegt.
Die Begriffe „Katastrophe“ oder „Krise“ werden durch jedes Unternehmen, ja durch jede Person anders definiert. Hierdurch entsteht eine endliche Vielzahl von individuellen Definitionen. Dennoch können die nachfolgenden Attribute als grundsätzliche Gemeinsamkeiten festgehalten werden:
Krisen
- treten unverhofft auf;
- formulieren massiven Druck in Bezug auf Entscheidungen und Aktivitäten;
- erfordern die Fähigkeit, komplexe Zusammenhänge umfassend zu erfassen;
- haben nachhaltige Auswirkungen (kurz- und langfristig);
- sind in der Regel für Dritte sichtbar;
- benötigen ein Höchstmaß an Kommunikation.
Dies gilt gleichermaßen für den privaten Bereich als auch für alle Unternehmensformen, -größen und Branchen in einer jeweils individuellen Ausprägung. Im Weiteren gehen wir in dieser kurzen Ausarbeitung nur auf wesentliche unternehmensspezifische Sachverhalte ein.
In diesem Zusammenhang wurde in den vergangenen Jahren der Fachterminus „Betriebliches Kontinuitätsmanagement“ (BKM) bzw. der weiter verbreitete Begriff „Business Continuity Management“ (BCM) geprägt.
Wesentliche rechtliche Hinweise in Bezug auf BCM
Die rechtlichen Grundlagen und Folgen, die im Zusammenhang mit BCM stehen, sind mannigfaltig und werden daher an dieser Stelle nur auszugsweise behandelt.
Kapital- und Personengesellschaften
Für Aktiengesellschaften resultiert konkret aus den §§ 93 und 111 AktG und für GmbH’s aus dem § 43 GmbHG als auch dem KonTraG sowie verschiedenen Sublimentärgesetzen, Richtlinien und Maßgaben die Verpflichtung, Risiken für das Unternehmen entsprechend zu adressieren, Maßnahmen zur Minderung einzuleiten und diese zu überwachen, um Schaden vom Unternehmen abzuwenden.
Finanzdienstleister
Für Finanzdienstleister im Sinne des KWG sind als Ergänzung zu weiteren gesetzlichen Maßgaben (AktG, GmbHG, WpHG, HGB) und zum § 25a KWG insbesondere die Mindestanforderungen an das Risikomanagement zu berücksichtigen – kurz MaRisk, welches mit dem Rundschreiben 15/2009 (BA) vom 14.08.2009 unter dem Geschäftszeichen BA 54-FR 2210-2008/0001 am 14.08.2009 veröffentlicht wurde. Darüber hinaus sind die Kapitalgeber durch BASEL II dazu gezwungen, Risikoeinstufungen ihrer Kunden in Bezug auf das Adressausfallrisiko durchzuführen. Je weniger ein Kreditnehmer seinen Kredit absichern kann, desto höher der zu vereinbarende Zinssatz.
Versicherungen
Ferner nutzen Versicherungen immer häufiger das Obliegenheitsrecht (vgl. VVG § 28). Demnach ist der Versicherer – so der Vertrag bestimmt, dass der Versicherer bei Verletzung einer vom Versicherungsnehmer zu erfüllenden vertraglichen Obliegenheit nicht zur Leistung verpflichtet ist – von der Leistung befreit, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. Als eine vorsätzliche Handlung könnte die fehlende Einrichtung eines Risikomanagementsystems bzw. Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung des Eintritts oder der Ausweitung von Krisen definiert werden. Hierzu reicht die simple, aber weitreichende Fragestellung: „Was haben Sie im Vorfeld getan, um das zu vermeiden, bzw. um die Auswirkungen des eingetretenen Schadens zu lindern?“ Darüber hinaus sind die Maßgaben des SOLVENCY II im entsprechenden Umfang beim Abschluss von Versicherungsverträgen zu berücksichtigen.
Worin liegt nun der Nutzen eines BCM für ein Unternehmen?
Der Nutzen eines funktionsfähig etablierten BCM hat positiven Einfluss auf das gesamte Unternehmen selbst, als auch auf das Unternehmensumfeld. Nachfolgend hierzu ein paar wesentliche Ausführungen, wobei diese Aufstellung nicht als abschließend betrachtet werden darf oder sollte. Wenn Sie gegenüber verantwortlichen Mitarbeitern Ihres Unternehmens betreffend dieses Themas argumentieren müssen, sollten Sie durch die nachfolgende Aufstellung hierzu eine hinreichende Grundmenge an Argumenten erhalten.
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Neben der Erfüllung gesetzlicher Maßgaben für die Geschäftsführung / Vorstand sowie Aufsichtsrat / Beirat unter anderem in Bezug auf das Risikomanagement können aus den Arbeitsergebnissen auch Synergieeffekte abgeleitet werden (Stichworte hier: §§ 91, 93, 111, 116 AktG; § 43 GmbHG; KonTraG; BilMoG; HGB; BDSG; TKG; EnWG; StöV;GOB; GOBS; GDPdU; IFRS).
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Banken und Geldgeber können in Bezug auf die „Sicherheit“ ihrer Gelder überzeugt werden, was zumindest bei Banken eine entsprechend gute Risikoeinstufung erzielen sollte, das wiederum mit einer damit in Verbindung stehenden niedrigeren Verzinsung des Kapitals einhergehen kann (Stichwort hier: BASEL II).
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Aufwendungen von Jahresabschlussprüfern und Aufsichtsorganen (z.B. Compliance- und Datenschutzbeauftragte, Revision) können minimiert werden, da die Prüfungshandlungen nur auf das Wesentliche beschränkt werden können.
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Geschäftspartner in der Industrie (gerade in der Automobilzulieferer- und der Chemieindustrie) als auch öffentliche Auftraggeber können durch ein nachhaltiges und umfassend etabliertes BCM gewonnen werden, da dies durchaus zum Wettbewerbsvorteil als auch positiven Image innerhalb und außerhalb des Unternehmens gereichen kann (Stichworte hier: Positives Image; Geschäftspartner; Zuverlässigkeit; Kundenzufriedenheit; Mitarbeiterzufriedenheit).
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Etablierte Abläufe werden unter unterschiedlichen Gesichtspunkten untersucht und somit infrage gestellt. Daraus kann eine Verbesserung der Wertschöpfungsketten erfolgen, was wiederum zur Senkung interner und/oder externer Kosten beitragen kann (Stichworte hier: Abhängigkeiten von Mitarbeitern, Zulieferern, Know How-Trägern kann minimiert werden, was sich schlussendlich auch wieder in einer Minimierung von Folgekosten darstellen kann).
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Der Versicherungsschutz kann besser gewährleistet werden, da das Obliegenheitsrecht, welches die Versicherer immer häufiger in Anspruch nehmen, um die Zahllast im Versicherungsfall (z. B. Betriebsunterbrechung, Schäden durch Überspannung, Brand) so gering wie möglich zu halten, nur sehr schwer ausgeübt werden kann. Das Unternehmen kann anhand geeigneter Dokumentation nachweisen, dass es hinreichend genau die möglichen Risiken untersucht und entsprechende Maßnahmen vereinbart bzw. umgesetzt und getestet hat.
- Durch die Nutzung entsprechender Standards kann ein Benchmarking innerhalb der Branchen aufgebaut werden, was wiederum zu einer Verbesserung der Abläufe führen kann (Stichworte: BS25999, BS27999, ISO 27001 ff.). Darüber hinaus können Veränderungen an einem „Reifegradmodell“ gemessen und ein Controlling mittels „Balance Scorecard“ eingeführt werden.
In jedem Fall ist/wird sich ein Unternehmen seiner Schwächen im Rahmen der Durchführung eines solchen Vorhabens bewusst. Hierdurch kann auf und in Krisensituationen besser reagiert bzw. agiert werden; kosten- und zeitintensive Fehlentscheidungen werden auf ein Mindestmaß reduziert, was im Ergebnis zu einem kompetenten und starken Auftreten der Verantwortlichen gegenüber Kunden und Mitarbeitern gleichermaßen führt.
to be continued …
Teil 1 BCM – Ein Einblick
Teil 2 BCM – Nur ein weiterer Begriff im Unternehmen
Teil 3 BCM – Vorschlag zum Vorgehen für die Implementierung
Teil 4 BCM – Die Kontrolle behalten
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