Die Erfüllung der EU-DSGVO erfordert, dass bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Auftragnehmer zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein diesbezüglicher Vertrag abgeschlossen wird. Die Regelungen hierfür finden sich in Artikel 28 der EU DSGVO.
Da dieses Thema derzeit von vielen Unternehmen bearbeitet wird, werden solche Verträge in großer Zahl zwischen Unternehmen ausgetauscht, teilweise wechselseitig. Um nun zu prüfen, ob ein Vertrag die Anforderungen des Gesetzes erfüllt und ggf. auch eigenen Anforderungen (wie beispielsweise an die Technischen und Organisatorischen Maßnahmen) gerecht wird, empfiehlt sich der Einsatz einer Checkliste, die vor Unterzeichnung bearbeitet wird.
Eine solche Checkliste haben wir erstellt und nutzen diese in der Praxis. Ohne Übernahme einer Gewähr und zur Nutzung auf eigene Verantwortung stellen wir diese hier gern zum Download zur Verfügung.
Bei Fragen zum Thema sprechen Sie uns gern an!